
Das ändert sich 2018 für Familien
Ab dem 01. Januar treten wieder neue Gesetzesänderungen in Kraft. Was sich für dich ändert, erfährst du hier:
Kindergeld
Ab dem 01.01.2018 steigt das Kindergeld um 2 Euro an. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für das dritte Kind gibt es 200 und für das vierte Kind 225 Euro. Lass dir nun auch nicht mehr zu viel Zeit mit dem Kindergeldantrag: Ab Januar wird das Kindergeld nur noch für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Kindergeldantrag eingegangen ist. Wer den Antrag also jetzt lange liegen ließ, sollte ihn bis zum 31.12.2017 noch schnell stellen.
Unterhalt
Auch der Mindestunterhalt für Trennungskinder steigt: Für Kinder bis 5 Jahre steigt er von 342 auf 348 Euro, für Kinder bis 11 Jahre gibt es statt 393 nun 399 Euro und für Kinder bis 17 Jahre 467 statt 460 Euro. Ab 18 Jahren bleibt der Unterhalt unverändert bei 527 Euro.
Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 auf 9.000 Euro. Das ist die Grenze, ab der das Einkommen lediger Erwachsener versteuert werden muss. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze dann bei 18.000 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 7.428 Euro an.
HARTZ IV
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 01.01.2018 von 409 auf 416 Euro pro Monat. Paare erhalten 374 Euro pro Person. Das sind 6 Euro mehr. Außerdem steigen die monatlichen Sätze für Kinder (abhängig vom Alter) um 3 – 5 Euro.
Mutterschutz
Beim Mutterschutz gibt es eine Reform: Auch Schülerinnen und Studentinnen können ab Januar den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Es gelten auch bei ihnen die üblichen Fristen. Zusätzlich soll es aber die Möglichkeit zur Ausnahme geben, sofern die Betroffene es möchte. Es kann kein Arbeitsverbot mehr gegen den Willen einer Schwangeren ausgesprochen werden.
Krankenkassenbeitrag
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt ab Januar von 1,1% auf 1,0% des Bruttolohns. Das bedeutet für Verbraucher: Das Netto-Gehalt steigt „leicht“ an.